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Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00-17.00 Uhr)

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Stärkung der Energieresilienz und Sicherstellung des Forschungsbetriebes von außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg.
| Fördernehmer | Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung im Land Brandenburg |
|---|---|
| Förderthemen | Förderung von Investitionen, Energieberatung, baulichen Maßnahmen, Ersatzbeschaffung von Geräten, Energiemehrausgaben |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) |
| Mittelherkunft | Land Brandenburg |
Das Ziel des Programms ist die Stärkung der Energieresilienz und die Sicherstellung des Forschungsbetriebes der außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg.
1. Maßnahmen zur Reduzierung des externen Energieverbrauchs, wie z. B.
2. Bauliche Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, wie z. B.
3. Ersatzbeschaffung von Geräten für Forschung, Entwicklung und Innovation, sofern das zu ersetzende Gerät mindestens 5 Jahre genutzt wurde, mit dem neuen Gerät eine Energieeinsparung von mindestens 30% erreicht werden kann und das Gerät für den Forschungsbetrieb erforderlich ist.
4. 90 % der Energiemehrausgaben in den Jahren 2023 und 2024 gegenüber dem Jahr 2021, soweit nicht durch die „Härtefallregelung für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen“ des Bundesministeriums für Forschung und Bildung bereits förderbar
Nicht gefördert werden Vorhaben,
sowie
Die Förderung erfolgt als Projektförderung.
Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
Die Frist zur Einreichung von Anträgen ist bereits abgelaufen.
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 01. April 2023 in Kraft und mit Ablauf vom 31.12.2024 außer Kraft.
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Frau Hoffmann, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1288 erreichen.